Jugendschutz
Nikotinhaltige Produkte gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Das ist für uns keine Formalie, sondern Bedingung dafür, dass ein Automat überhaupt irgendwo stehen darf.
Abgabe nur an Volljährige
Die über SCHMITZ'omat-Automaten angebotenen nikotinhaltigen Produkte sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Nach § 10 des Jugendschutzgesetzes dürfen Tabakwaren, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter weder an Kinder und Jugendliche abgegeben noch ihnen der Konsum gestattet werden. Eine Abgabe an Minderjährige findet nicht statt.
Altersprüfung am Automaten
Jeder Automat ist mit einer technischen Altersprüfung ausgestattet. Die Freigabe erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung. Ohne sie wird kein Produkt ausgegeben.
Diese Website
Über diese Website wird nichts verkauft und nichts ausgegeben. Sie informiert über die Marke und darüber, wo unsere Automaten stehen. Die Altersprüfung findet dort statt, wo Produkte tatsächlich herausgegeben werden: am Automaten.
Hinweise melden
Wenn dir an einem unserer Standorte etwas auffällt, das dem Jugendschutz widerspricht, melde es uns bitte umgehend. Wir gehen jedem Hinweis nach.
